Das Frauenwahlrecht in Frankreich wurde im Zweiten Weltkrieg erreicht, am 21. April 1944. Dies geschah spät im Vergleich zu anderen europäischen Ländern wie Deutschland, Luxemburg oder den Niederlanden, wo Frauen schon seit dem Ende des Ersten Weltkriegs stimmberechtigt waren.

Zusätzlich wurden Anreize für das Aufgeben der Erwerbstätigkeit im Falle der Mutterschaft geschaffen. Und den Frauen wurde das passive Wahlrecht aberkannt. Sie durften zwar noch wählen, aber nicht mehr gewählt werden.
Das Frauenbild dieser Zeit war beschränkt auf die Rolle als Mutter. Als Pendant zum Eisernen Kreuz für Soldaten wurden kinderreiche Mütter mit dem Ehrenkreuz der Deutschen Mutter als Dank für ihren Einsatz bei der Geburt und der Kinderaufzucht ausgezeichnet.
Frauenwahlrecht: Interaktive Weltkarte: Seit wann Frauen wo wählen dürfen
Berufs- und Bildungschancen für Frauen wurden im Nationalsozialismus massiv eingeschränkt, Entscheidungen waren Männern vorbehalten. Hitlers Ideologie sah vor, dass die persönliche Freiheit hinter die Pflicht zur Erhaltung der Rasse zurücktritt. Konfessionelle und nicht konfessionelle Frauenverbände wurden verboten oder kamen durch Auflösung dem Verbot zuvor.
Außer dem passiven Wahlrecht verloren Frauen auch die Berechtigung zur Habilitation und die Erlaubnis, das Richteramt oder den Beruf der Rechtsanwältin auszuüben.

Doch wie auch schon während des Ersten Weltkriegs 1914—1918 wurde im Nationalsozialismus weibliche Erwerbsarbeit immer wichtiger, da die Männer Militärdienst leisteten und in den Arbeitsprozessen fehlten.
So gilt auch für diese Phase, dass der kriegsbedingte Arbeitskräftemangel dazu führte, dass das Berufsverbot für Frauen eingeschränkt wurde.
